Papiere 2
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2007
Ende der Verfassungskrise?
Der europäische Verfassungsprozess hat etliche Überraschungen erlebt. Überraschend war bereits der Umstand, dass schon kurz nach dem Nein der irischen Wähler zum Vertrag von Nizza im Jahr 2001 dieser Vertrag noch unverändert in Kraft treten konnte und – im Fall des Scheiterns einer europäischen Verfassung – weiterhin Gültigkeit besitzen wird. Kaum vorhersehbar war auch, dass sich schon kurz darauf 2003 ein Konsens in einem Verfassungskonvent für eine Reform fand, die eine Änderung von weiten Teilen des Vertrags von Nizza vorschlug.